Bevor die Leistung beansprucht werden kann, muss die pflegebedürftige Person derzeit noch mindestens 6 Monate lang von einer nahestehenden Person hinein ihrer häuslichen Umgebung gepflegt worden sein. Darüber hinaus können sie einmal je Halbjahr eine Beratung rein der eigenen Häuslichkeit durch eine hierfür zugelassene Stelle – beispielsweise durch einen zugelassenen https://anspruch-ab-pflegegrad-132086.dm-blog.com/32692982/die-grundprinzipien-der-bettschutzunterlagen